Übersetzung

DE - EN / Deutsch-Englisch für Eheschließung

🇩🇪 Eheschließung
🇺🇸 Marriage

Übersetzung für 'Eheschließung' von Deutsch nach Englisch. German-English translation for Eheschließung. Eheschließung English translation.
Translation of "Eheschließung" in English.

Beispielsätze für bzw. mit Eheschließung

  • In der Abendmesse werden oft besondere Sakramente wie die Firmung oder die Eheschließung gefeiert.
  • Sie hat ihren Doppelnamen bei der Eheschließung geändert, um ihn mit ihrem Partner zu teilen.
  • Die Eheschließung bindet das Band der Ehe zwischen den beiden Parteien für immer.
  • Durch die Eheschließung entsteht das Band der Ehe zwischen zwei Menschen.
  • Die Eheschließungsbehörde forderte von uns, zwei Ehefähigkeitszeugnisse beizubringen.
  • Mit der Eheschließung begann für sie das wahre Eheglück.
  • Sie erinnerte sich gerne an ihre Zeit mit ihrem Partner, vor und nach ihrer Eheschließung und der Erklärung des Eheversprechens.
  • Der Notar überreichte mir den Eintragungsschein für die Eheschließung.
  • Bei der Eheschließung wird die Auszahlung des gesetzlichen Pflichtteils an selbständig lebende Kinder berücksichtigt, um Streitigkeiten zu vermeiden.
  • Nach ihrer Eheschließung machte sich der Mann mit seinem Familiennachzug in das neue Land freiwillig hing.
  • Nach ihrer Eheschließung lebten sie außerhalb des Familienverbands, um ihre Unabhängigkeit zu bewahren.
  • Bei der Eheschließung wurde auch das Geburtenbuch des Brautpaares besprochen.
  • Der Bigamist wurde wegen falscher Angaben zur Eheschließung angeklagt.
  • In einigen Ländern ist es üblich, einem Kind zur Hochzeit oder Eheschließung eine Einmalzahlung zu geben.
  • Polygynie ist eine Form der Eheschließung, bei der ein Mann mehrere Frauen heiratet.
  • Die Schwiegereltern haben ihrem Sohn und seiner Frau ihre herzlichen Glückwünsche für die Eheschließung gesendet.

Anderes Wort bzw. Synonyme für Eheschließung

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Ähnliche Wörter für Eheschließung

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Antonym bzw. Gegensätzlich für Eheschließung

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Zitate mit Eheschließung

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Erklärung für Eheschließung

Die Ehe (von althochdeutsch ēwa ‚Gesetz‘) oder der Ehestand, auch die Eheschließung oder Heirat (von althochdeutsch hīrāt ‚Hausversorgung‘, ‚Vermählung‘, von rāt ‚Vorrat‘, ‚Rat‘, ‚Heirat‘, mit der germanischen Wurzel hīwa-, ‚zur Hausgenossenschaft gehörig‘, ‚Lager‘) ist eine förmliche, gefestigte Verbindung zwischen zwei Personen (in manchen Kulturen auch mehreren), die durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht oder Religionslehren begründet und anerkannt ist, meist rituell oder gesetzlich geregelt wird und ihren Ausdruck in Zeremonien findet (Hochzeit, Trauung). Die rechtsgültige Auflösung der Ehe ist ihre Scheidung oder Aufhebung. Die Bedeutung einer Ehe hängt von jeweiligen gesellschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen ab und hat sich im Laufe der Geschichte oft verändert. Einige Religionen und Staaten erlauben die Mehrehe von einer Person mit anderen (Polygamie in verschiedenen Ausführungen), auf Hawaii gab es die Gruppenehe von mehreren Personen miteinander (Punalua-Ehe). Im europäischen Kulturraum wird die Ehe traditionell als dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau verstanden, in der beide Verantwortung füreinander übernehmen. Seit dem 21. Jahrhundert ist in manchen Ländern die Zivilehe als vom Staat geregelte und vermittelte Ehe auch für Partner gleichen Geschlechts geöffnet (gleichgeschlechtliche Ehe); in anderen Ländern besteht ein eheähnliches Rechtsinstitut mit teils eingeschränkten Rechten unter Titeln wie „eingetragene Partnerschaft“. Der in Deutschland vorgesehene gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft; darüber hinausgehende oder abweichende Regelungen werden vertraglich vereinbart (Ehevertrag). Die Beteiligten sind Ehepartner, Eheleute, Ehepaar oder Ehegatten (vergleiche „Begattung“). Weibliche Ehepartner werden Ehefrau oder umgangssprachlich kurz Frau genannt, in gehobener Sprache Gattin oder Gemahlin, historisch auch Weib, ohne beabsichtigte Abfälligkeit. In der Zeit vor der Eheschließung und während der Hochzeit ist die Frau eine Braut. Männliche Ehepartner werden vor und bei der Hochzeit Bräutigam und danach Ehemann oder umgangssprachlich kurz Mann genannt sowie Gatte oder Gemahl. Historisch war vom Gespons die Rede (lateinisch spōnsus ‚Bräutigam‘, spōnsa ‚Braut‘). Die Familiengeschichtsforschung verwendet als genealogisches Zeichen für eine Heiratsverbindung zweier Personen zwei ineinander verschränkte Kreise: ⚭ (Unicode U+26AD).

Quelle: wikipedia.org

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Schreibtipp Eheschließung
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Wie schreibt man Eheschließung? Bedeutung, Synonym, Antonym & Zitate.

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