Übersetzung

DE - EN / Deutsch-Englisch für Flächennutzungsplan

🇩🇪 Flächennutzungsplan
🇺🇸 Land use plan

Übersetzung für 'Flächennutzungsplan' von Deutsch nach Englisch. German-English translation for Flächennutzungsplan. Flächennutzungsplan English translation.
Translation of "Flächennutzungsplan" in English.

Beispielsätze für bzw. mit Flächennutzungsplan

  • Der Gemeinderat hat den neuen Flächennutzungsplan verabschiedet.
  • Der Architekt war an der Erstellung des Flächennutzungsplans beteiligt.
  • Die Stadtverwaltung arbeitete an einem überarbeiteten Flächennutzungsplan.
  • Im Flächennutzungsplan waren die wichtigsten Standorte für die neue Infrastruktur festgelegt.
  • Die Naturschützer kritisierten den geplanten Flächennutzungsplan stark.
  • Der Regionalrat beschloss, eine Arbeitsgruppe zum neuen Flächennutzungsplan einzurichten.
  • Der Flächennutzungsplan musste an die sich veränderten Bedürfnisse angepasst werden.
  • Die städtische Verwaltung hat den aktualisierten Flächennutzungsplan vorgestellt.
  • In einem Artikel wurde der geplante Flächennutzungsplan in Frage gestellt.
  • Der neue Flächennutzungsplan sollte die Ziele des Umweltschutzes berücksichtigen.
  • Die Firma hatte um Einbeziehung ihrer Standorte im neuen Flächennutzungsplan gebeten.
  • Bei der öffentlichen Anhörung wurden Bedenken zum geplanten Flächennutzungsplan vorgetragen.
  • Der Flächennutzungsplan wurde zu einem wichtigen Thema in den Medien.
  • Die Gemeinde hatte sich gegen die Änderungen im neuen Flächennutzungsplan ausgesprochen.
  • Die Expertengruppe war mit dem neuen Flächennutzungsplan einverstanden.
  • Die Stadt hat ein neues Konzept für die Flächennutzungsplanung vorgestellt.
  • Der Landesentwicklungsplan ist eng verbunden mit der Flächennutzungsplanung.
  • Bei der Umsetzung des neuen Bauleitplans wurde die Flächennutzungsplanung berücksichtigt.
  • Die regionale Planungsgemeinschaft wird die Flächennutzungsplanung unterstützen.
  • Die Stadt ist bemüht, ihre Flächennutzungsplanung auf den neuesten Stand zu bringen.
  • Im Zusammenhang mit der Verkehrsentwicklungsplanung wird auch die Flächennutzungsplanung berücksichtigt.
  • Der Landesregierung ist es wichtig, dass die Flächennutzungsplanung transparent und inklusiv ist.
  • Bei der Umsetzung des Klimaschutzplans wurde auch die Flächennutzungsplanung mitberücksichtigt.
  • Die Planung der neuen Stadterweiterung beinhaltet eine umfassende Flächennutzungsplanung.
  • Die Stadt hat ihre alten Pläne für die Flächennutzungsplanung aktualisiert.
  • Im Rahmen der Landesentwicklungsstrategie werden neue Vorgaben für die Flächennutzungsplanung festgelegt.
  • Die Flächennutzungsplanung muss eine sorgfältige Flächennutzungsverflechtung berücksichtigen.
  • Die Flächennutzungsplanung wirkt sich auf die Flächennutzungsverflechtung aus.
  • Der Flächennutzungsplan zeigt die Wohn- und Nutzfläche an.
  • Die Anpassung der Flächennutzungsplanung für den Bauplatz wurde nach einem Wettbewerb der Stadtentwickler erarbeitet.

Anderes Wort bzw. Synonyme für Flächennutzungsplan

Ähnliche Wörter für Flächennutzungsplan

  • Bebauungsplan
  • Landschaftsplan
  • Entwicklungsplan
  • Raumentwicklungsplan
  • Raumordnungsplan
  • Landesentwicklungskonzept
  • Kommunalen Entwicklungsplan
  • Strukturplan
  • Flächensatzplan
  • Liniennetzplan
  • Verkehrsentwicklungsplan
  • Klimaschutzkonzept
  • Nachhaltigkeitskonzept
  • Umweltkonzept
  • Stadtentwicklungskonzept

Antonym bzw. Gegensätzlich für Flächennutzungsplan

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Zitate mit Flächennutzungsplan

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Erklärung für Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan, FNP, F-Plan) ist ein Instrument der räumlichen Planung in der Bundesrepublik Deutschland, in dem die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde kartografisch und textlich dargestellt wird. Er wird durch die Gemeinde als Ausdruck ihrer Planungshoheit aufgestellt, erstreckt sich auf das gesamte Gemeindegebiet und ist durch die höhere Verwaltungsbehörde zu genehmigen sowie dieser Bescheid ortsüblich bekanntzumachen. Die im Flächennutzungsplan dargestellten Bodennutzungen werden dann durch Bebauungspläne für einzelne Teile des Gemeindegebiets konkretisiert und rechtsverbindlich festgesetzt. Gemeinsam bilden Flächennutzungspläne und Bebauungspläne die gemeindliche Bauleitplanung. Die möglichen Inhalte, das Verfahren der Planaufstellung und die rechtlichen Folgewirkungen des Flächennutzungsplanes sind im Baugesetzbuch definiert. Ergänzende Vorgaben zu den Inhalten finden sich in der Baunutzungsverordnung und der Planzeichenverordnung. Gemäß § 5 Baugesetzbuch (BauGB) ist im Flächennutzungsplan für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Es handelt sich um eine grafische Plandarstellung des gesamten Gemeindegebietes, in dem die bestehenden und für die Zukunft erwünschten Flächennutzungen dargestellt sind. So werden zum Beispiel Flächen von Wohngebieten, Gewerbegebieten und Ackerflächen dargestellt. Dies betrifft Flächen, auf denen diese Nutzungen schon vorhanden sind, und Flächen, auf denen diese Nutzung in Zukunft etabliert werden soll. Zweck des Flächennutzungsplanes ist keine kartographische Darstellung des Ist-Zustandes, sondern vielmehr eine in die Zukunft gerichtete konzeptionelle Entwicklungsplanung. Daher stellen die vom Ist-Zustand abweichenden planerischen Darstellungen den wesentlichen Inhalt des Flächennutzungsplanes dar, obwohl sie i. d. R. eine deutlich kleinere Fläche als die Bestandsdarstellungen einnehmen. Besondere Bedeutung hat der Flächennutzungsplan daher für die Ausweisung von Neubaugebieten. Durch die Ausweisung von bisher unbebauten Flächen im Außenbereich als Bauflächen im Flächennutzungsplan bringt die Gemeinde ihre Absicht zum Ausdruck, diese Bereiche in einem überschaubaren Zeitraum durch die Aufstellung von Bebauungsplänen, die Durchführung von Baulandumlegungen und den Bau der technischen Erschließung zu neuen Baugebieten zu entwickeln. Damit soll eine Informations- und Steuerungswirkung für andere Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung erreicht werden. So kann bei baulichen Maßnahmen die zukünftige Bauflächenentwicklung einer Gemeinde berücksichtigt werden. Beispielsweise kann bei der Planung von Straßen, Entwässerungskanälen, Versorgungsleitungen oder anderen öffentlichen Einrichtungen wie zum Beispiel Schulen einkalkuliert werden, ob in deren Einzugsbereich neue Baugebiete entstehen. Ebenso sollen Baumaßnahmen, die der Realisierung von zukünftigen Planungen entgegenstehen oder diese erschweren, vermieden werden. Durch die Darstellung einer geplanten Straße im Flächennutzungsplan soll beispielsweise in der Trasse der Bau eines im Außenbereich zulässigen Bauvorhabens wie eines landwirtschaftlichen Betriebes oder von Anlagen zur Energieerzeugung verhindert werden. Der Flächennutzungsplan stellt ein Programm der Gemeinde dar, das für sie selbst und andere Behörden bindend ist. Für Privatpersonen können aus dem Flächennutzungsplan i. d. R. jedoch keine Rechte oder Pflichten abgeleitet werden. Die Ausweisung von bisher unbebauten Flächen als Bauland im Flächennutzungsplan hat praktisch eine Wertsteigerung der betroffenen Grundstücke zur Folge. Man spricht in diesem Zusammenhang von Bauerwartungsland. Dennoch kann die Gemeinde diese Ausweisung durch eine Änderung des Flächennutzungsplanes wieder zurücknehmen. Wird die zulässige Nutzung eines Grundstücks aufgehoben oder geändert und tritt dadurch eine nicht nur unwesentliche Wertminderung des Grundstücks ein, kann der Eigentümer nach § 42 BauGB eine Entschädigung in Geld verlangen. Der Flächennutzungsplan weist i. d. R. Maßstäbe zwischen 1:10.000 bis 1:50.000 auf. Der Maßstab wird vom Plangeber (i. d. R. die Gemeinde) gewählt und hängt sowohl vom planerischen Detaillierungsgrad wie auch von der Plangebietsgröße ab. Die grafisch-kartografische Darstellung wird durch eine textliche Begründung ergänzt, in der die Gemeinde die ihren Planungszielen zu Grunde liegenden Erwägungen erläutert. Um die Lesbarkeit verschiedener Flächennutzungspläne zu gewährleisten, hat sich die farbliche und symbolische Ausgestaltung an den Vorgaben der Planzeichenverordnung zu orientieren. Aufgrund des vergleichsweise kleinen Maßstabs eröffnen die Darstellungen des Flächennutzungsplans (im Gegensatz zu den Festsetzungen eines Bebauungsplanes) hinsichtlich ihrer räumlichen Ausdehnung einen gewissen Auslegungsspielraum. Man sagt dazu, dass der Flächennutzungsplan nicht „parzellenscharf“ ist. Nach Vorgabe des Baugesetzbuches muss jede Gemeinde für ihr Gebiet einen Flächennutzungsplan aufstellen. Die Aufgabe, einen Flächennutzungsplan aufzustellen, kann von einzelnen Gemeinden an übergemeindliche Zweckverbände delegiert werden (Regionaler Flächennutzungsplan). Besonders in Verdichtungsräumen ist dies sinnvoll, um die räumliche Entwicklung benachbarter Gemeinden besser über kommunale Grenzen hinweg abzustimmen. Die üblichen Inhalte des Flächennutzungsplans sind in § 5 BauGB aufgezählt, wobei es sich dabei nicht um eine zwingende Vorgabe handelt. Im Gegensatz zum Bebauungsplan, dessen Inhalte in § 9 BauGB abschließend und verbindlich vorgegeben sind, kann der Plangeber des Flächennutzungsplans die Inhalte in gewissen Grenzen und je nach planerischer Notwendigkeit variieren. Bei den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes spricht man von „Darstellungen“. Dieser Begriff soll auch die rechtlich andere Relevanz im Vergleich zu den verbindlichen Ausweisungen eines Bebauungsplanes unterstreichen, die man als „Festsetzungen“ bezeichnet. Jedoch enthält der Flächennutzungsplan wie der Bebauungsplan auch nachrichtliche Übernahmen (§ 5 Abs. 4 BauGB), die nicht auf der Planungsentscheidung der Gemeinde basieren, sondern den bereits vorhandenen Planungen und rechtlichen Vorgaben anderer Träger entspringen. Diese werden aus rein informativen Gründen in den Bauleitplan übernommen, weil sie für die räumliche Entwicklung und Bauvorhaben relevant sind (Beispiele: Altlasten, Naturschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete). Bei der Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplanes sind die übergeordneten Ziele der Raumordnung, also Ziele der Landes- und Regionalplanung, zu beachten. Flächennutzungspläne (Neuaufstellung und teilräumliche Änderungen) müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirks- oder Landesverwaltung) genehmigt werden. Die Vorgaben des Flächennutzungsplanes müssen wiederum bei der Aufstellung von Bebauungsplänen beachtet werden. Man spricht davon, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist. Das bedeutet konkret, dass ein Bebauungsplan für ein neues Gewerbegebiet nur für solche Flächen aufgestellt werden kann, die der Flächennutzungsplan bereits als gewerbliche Flächen darstellt. Während der Flächennutzungsplan nur die reine Flächennutzung vorgibt (hier: gewerbliche Fläche), enthält der Bebauungsplan viel ausführlichere und genauere Vorgaben zur zulässigen Bebauung wie z. B. Lage und Breite der Straßen, Anordnung und Höhe der Gebäude, Art (z. B. offene Bebauung/Reihenhäuser) und Maß der baulichen Nutzung und vieles mehr. Die Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiete ist aufgrund der Vielzahl der zu berücksichtigenden Belange ein langwieriges Verfahren und kommt sehr selten vor. Der Flächennutzungsplan wird viel häufiger aufgrund konkreter Planungsabsichten für Teilflächen geändert. Besondere Bedeutung hat dabei das sogenannte Parallelverfahren, bei dem der Flächennutzungsplan zeitgleich mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes geändert wird und die Verfahrensschritte, die für die Änderung des FNP und die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß Baugesetzbuch weitgehend gleich sind, gemeinsam sozusagen parallel durchgeführt werden. Dies führt dazu, dass viele Gemeinden vergleichsweise alte Flächennutzungspläne haben, die zwischenzeitlich jedoch an zahlreichen Stellen geändert oder angepasst wurden. So kann es vorkommen, dass ein Flächennutzungsplan bereits vor dreißig Jahren aufgestellt wurde und bereits mehrere dutzend Änderungen aufweist.

Quelle: wikipedia.org

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