Übersetzung

DE - EN / Deutsch-Englisch für Anwaltsgebühren

🇩🇪 Anwaltsgebühren
🇺🇸 Attorney fees

Übersetzung für 'Anwaltsgebühren' von Deutsch nach Englisch. German-English translation for Anwaltsgebühren. Anwaltsgebühren English translation.
Translation of "Anwaltsgebühren" in English.

Beispielsätze für bzw. mit Anwaltsgebühren

  • Die Anwaltsgebühren waren höher als erwartet.
  • Wir mussten zusätzliche Anwaltsgebühren zahlen, um das Verfahren abzuschließen.
  • Die Klage kostete viel Geld wegen der hohen Anwaltsgebühren.
  • Der Mandant protestierte gegen die unbilligen Anwaltsgebühren.
  • Die Kostenrechnung enthielt auch die Anwaltsgebühren für den Prozess.
  • Wir bemühten uns, die Anwaltsgebühren zu reduzieren, um unsere Einnahmen zu erhöhen.
  • Der Anwalt erklärte, dass die Anwaltsgebühren im Normalfall nicht so hoch wären.
  • Die Kosten für den Rechtsstreit waren extrem hoch wegen der hohen Anwaltsgebühren.
  • Wir mussten unsere Anwaltsgebühren angehen und sie mit dem Mandanten besprechen.
  • Der Gesetzgeber versucht, die Anwaltsgebühren zu kontrollieren und zu begrenzen.
  • Die Anwaltsgebühren für den Rechtsstreit überstiegen unser Budget erheblich.
  • Wir fragten den Anwalt nach der Höhe der Anwaltsgebühren im Vorfeld des Verfahrens.
  • Die Kostenrechnung enthielt alle notwendigen Angaben zu den Anwaltsgebühren und den sonstigen Kosten.
  • Der Mandant war unzufrieden mit den hohen Anwaltsgebühren, die uns für das Rechtsverfahren berechnet wurden.
  • Wir beraten den Mandanten über die Höhe der Anwaltsgebühren und wie wir sie reduzieren können.
  • Die Kanzlei benötigt einen Bankbeleg als Beweis für die Zahlung des Rechtsanwaltsgebühren.
  • Das Verwaltungsstrafverfahren gegen die Stadt führte zu erheblichen Ausgaben für Anwaltsgebühren und Gerichtskosten.

Anderes Wort bzw. Synonyme für Anwaltsgebühren

Ähnliche Wörter für Anwaltsgebühren

Antonym bzw. Gegensätzlich für Anwaltsgebühren

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Zitate mit Anwaltsgebühren

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Erklärung für Anwaltsgebühren

Als Rechtsanwaltsvergütung bezeichnet man in Deutschland das Entgelt für das Tätigwerden eines Rechtsanwalts. Die Vergütung setzt sich aus Gebühren und Auslagen zusammen. Die Gebühren korrespondieren mit der Arbeitsleistung des Rechtsanwalts, die Auslagen decken bestimmte sächliche Aufwendungen des Anwalts ab. Die Rechtsanwaltsvergütung ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vom 5. Mai 2004 (BGBl I S. 717, 788) geregelt. Zuvor galt bis zum 30. Juni 2004 die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO). Die Gebühren des Anwalts richten sich vielfach nach dem Gegenstandswert (§ 2 Abs. 1 RVG). Der Rechtsanwalt kann mit seinem Mandanten unter bestimmten Voraussetzungen vereinbaren, dass die Gebühr höher oder niedriger als die gesetzliche Gebühr ist (Vergütungsvereinbarung, § 3a RVG und Gebührenvereinbarung, § 34, § 4 RVG). In Betracht kommen insbesondere die Vereinbarung eines Zeithonorars mit einem bestimmten Stundensatz, die Vereinbarung einer Pauschale oder ein vom Erfolg abhängiges Honorar (§ 4a RVG). Für die Abweichung von der gesetzlichen Gebühr schreibt § 3a Abs. 1 RVG die Textform und inhaltliche Erfordernisse vor. Für die praktische Umsetzung stehen unter anderem sogenannten Honorarscheine zur Verfügung. Auslagen des Rechtsanwalt können zum Beispiel sein: Post- und Telekommunikationskosten (werden meist pauschal in Rechnung gestellt) Besondere Bürokosten (umfangreiche Kopien, die nicht von einer Pauschale umfasst werden) Reisekosten des Rechtsanwalts Kosten, welche bei Dritten anfallen: Gebühren von Behörden (z. B. Antragsgebühren, Gebühren für Aktenübersendung, Kopienfertigungen oder Anschriftenermittlungen bei Einwohnermeldeämtern) Gerichtsgebühren Gebühren von Gerichtsvollziehern Zu unterscheiden ist weiter, ob der Rechtsanwalt selbst Leistungsempfänger und somit Schuldner der Gebühr war oder ob er lediglich eine Zahlung für seinen selbst zahlungspflichtigen Mandanten vorgenommen hat (z. B. Gerichtsgebühren). Im ersten Fall hat der Anwalt regelmäßig auf die Auslagen (Nettobeträge) noch die geltende Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen, während im zweiten Fall die Bruttobeträge ohne anwaltliche Mehrwertsteuer eingefordert werden müssen. In der Systematik und Sprachweise des RVG wird auch die vom Rechtsanwalt berechnete Mehrwertsteuer zu den Auslagen gezählt. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können bedürftige Mandanten Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.

Quelle: wikipedia.org

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Schreibtipp Anwaltsgebühren
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