Wie schreibt man Außerstreitverfahren?
Wie schreibt man Außerstreitverfahren?
Wie ist die englische Übersetzung für Außerstreitverfahren?
Beispielsätze für Außerstreitverfahren?
Anderes Wort für Außerstreitverfahren?
Synonym für Außerstreitverfahren?
Ähnliche Wörter für Außerstreitverfahren?
Antonym / Gegensätzlich für Außerstreitverfahren?
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Erklärung für Außerstreitverfahren?
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Außerstreitverfahren {n}
Das Wort vorlesen lassen:
DE - EN / Deutsch-Englisch für Außerstreitverfahren
🇩🇪 Außerstreitverfahren
🇺🇸
Out-of-court proceedings
Übersetzung für 'Außerstreitverfahren' von Deutsch nach Englisch.
German-English translation for Außerstreitverfahren.
Außerstreitverfahren English translation.
Translation of "Außerstreitverfahren" in English.
Beispielsätze für bzw. mit Außerstreitverfahren
- Das Gericht hat im Rahmen eines Außerstreitverfahrens entschieden, dass der Kläger rechtens.
- Der Rechtsanwalt erklärte vor Gericht, dass das Außerstreitverfahren ein Fehler gewesen war.
- Durch das Außerstreitverfahren ist die Partei nun in eine bessere Lage gebracht worden.
- Im Außerstreitverfahren hat sich herausgestellt, dass die Vertragspartner sich falsch verstanden haben.
- Der Richter entschied im Außerstreitverfahren zugunsten der Klägerin.
- Durch das Außerstreitverfahren ist es gelungen, eine faire Lösung für alle Parteien zu finden.
- Im Zuge des Außerstreitverfahrens hat sich herausgestellt, dass die Vertragsbedingungen ungerecht sind.
- Die Partei war nicht zufrieden mit dem Ergebnis des Außerstreitverfahrens.
- Durch das Außerstreitverfahren ist es gelungen, eine Konfliktlösung zu finden.
- Im Außerstreitverfahren hat sich herausgestellt, dass die Behauptungen der Parteien nicht wahr sind.
- Der Rechtsanwalt war zufrieden mit dem Ergebnis des Außerstreitverfahrens.
- Durch das Außerstreitverfahren ist es gelungen, eine faire Entscheidung zu finden.
- Im Rahmen eines Außerstreitverfahrens wurde entschieden, dass die Partei rechtens handelte.
- Die Parteien haben sich im Zuge des Außerstreitverfahrens gegenseitig verpflichtet, zukünftige Streitigkeiten friedlich zu lösen.
- Durch das Außerstreitverfahren ist es gelungen, eine Lösung für den Konflikt zu finden, die alle Parteien akzeptieren konnten.
- Der Rechtsanwalt war für das Außerstreitverfahren vor dem Landgericht zuständig.
- Die Parteien kamen in den Außerstreitverfahren nicht zu einer Einigung.
- Im Außerstreitverfahren musste der Kläger Beweise erbringen, um seine Behauptung zu beweisen.
- Der Richter entschied im Außerstreitverfahren für die beklagte Partei.
- Die Gerichtskosten für das Außerstreitverfahren beliefen sich auf 10.000 Euro.
- Im Rahmen des Außerstreitverfahrens wurde ein Sachverständiger beauftragt, Gutachten zu erstellen.
- Die Parteien hatten im Außerstreitverfahren die Möglichkeit, schriftliche Erklärungen abzugeben.
- Das Außerstreitverfahren dauerte mehrere Monate an.
- Der Kläger legte Einspruch gegen das Urteil im Außerstreitverfahren ein.
- Die Parteien trugen im Außerstreitverfahren ihre Argumente vor.
- Im Außerstreitverfahren wurde ein Beschluss zum Termin festgesetzt.
- Die Gerichtsgebühren für das Außerstreitverfahren beliefen sich auf 5.000 Euro.
- Der Kläger war nicht zufrieden mit dem Ergebnis des Außerstreitverfahrens.
- Im Außerstreitverfahren wurde ein Vergleich zwischen den Parteien verhandelt.
- Das Außerstreitverfahren endete mit einem Urteil, das für die beklagte Partei günstig war.
Anderes Wort bzw. Synonyme für Außerstreitverfahren
- Zivilprozess
- Streitsachenverfahren
- Gerichtsverfahren
- Rechtsstreit
- Zivilsache
- Prozess
- Schiedsverfahren (in bestimmten Fällen)
- Verhandlung
- Verfahren vor Gericht
- Streitverfahren
- Zivilverfahren
- Rechtssache
- Gerichtliche Entscheidung
- Prozessuales Verfahren
- Zivilentscheidung
- Zivilprozess
- Rechtsstreit
- Gerichtsverfahren
- Prozess
- Verhandlung
- Schiedsverfahren (für außergewöhnliche Fälle)
- Mediation
- Vergleichsverfahren (zwischen Parteien, ohne Gericht)
- Streitbeilegung
- Rechtsgutachten (nach einer Entscheidung)
- Klage
- Verteidigung
- Scheidungsverfahren (speziell für Ehepaare)
- Familienstreitschlichtung
- Streitschlichtung
Bitte beachte, dass die Verwendung eines dieser Synonyme je nach Kontext variieren kann, da sie in verschiedenen Situationen leicht unterschiedliche Bedeutungen haben können.
Ähnliche Wörter für Außerstreitverfahren
- Rechtsstreit
- Prozess
- Zivilsachenprozess
- Streitschlichtung
- Mediation
- Schiedsgerichtsverfahren
- Gerichtsverhandlung
- Vorverfahren
- Eilverfahren
- Hauptsacheverfahren
- Mahnverfahren
- Zwangsvollstreckungsverfahren
- Insolvenzverfahren
- Betreuungsverfahren
- Vollstreckungsverfahren
- Rechtsstreit
- Zivilprozess
- Streitigkeit
- Rechtssache
- Prozess
- Verhandlung
- Gerichtsverfahren
- Auseinandersetzung
- Konfliktlösung
- Schlichtungsverfahren
- Mediationsverfahren
- Streitschlichtung
- Rechtliche Auseinandersetzung
- Prozesskostenentscheidung
- Streitverfahren
Bitte beachte, dass diese Wörter möglicherweise nicht alle eine Bedeutung haben oder gebräuchlich sind.
Antonym bzw. Gegensätzlich für Außerstreitverfahren
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Zitate mit Außerstreitverfahren
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Erklärung für Außerstreitverfahren
Unter Zivilverfahren, auch zivilgerichtliches Verfahren genannt, versteht man in Österreich die Geltendmachung von privatrechtlichen Ansprüchen und Rechten oder Rechtsverhältnissen.
Die Geltendmachung muss, außer in Ausnahmefällen (Notwehr, Notstand, Selbsthilfe), vor einem ordentlichen Gericht erfolgen. Dieses Gericht prüft in erster Linie, ob der Kläger gegen den Beklagten den behaupteten privatrechtlichen Anspruch hat (Erkenntnisverfahren = Zivilprozess im engeren Sinn, Außerstreitverfahren). Das Ergebnis dieser Prüfung ergeht in der Regel in Form eines Urteils, welches den behaupteten Anspruch gegen den Prozessgegner bestätigt oder verwirft.
Kommt ein Schuldner einer gerichtlich festgestellten oder notariell beglaubigten Verpflichtung freiwillig nicht nach, kann diese im Zwangsvollstreckungsverfahren zur faktischen durchgesetzt werden (Exekution).
Ist der Schuldner auf Grund mangelnden Vermögens überhaupt nicht mehr fähig seine Verpflichtungen zu erfüllen, das heißt insolvent, wird ein Insolvenzverfahren zur Verteilung des noch vorhandenen Vermögens eingeleitet.
Das Zivilverfahren (Judikative) ist vom Verwaltungsverfahren (Exekutive) zu unterscheiden. Zur Abgrenzung werden die Interessentheorie, Subordinationstheorie, Subjektstheorie herangezogen.
Quelle: wikipedia.org
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